Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.1978 - 1 WB 61.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1472
BVerwG, 20.12.1978 - 1 WB 61.78 (https://dejure.org/1978,1472)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1978 - 1 WB 61.78 (https://dejure.org/1978,1472)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1978 - 1 WB 61.78 (https://dejure.org/1978,1472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,1472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bundeswehr - Führen von Kraftfahrzeugen - Eignungsanforderungen - Militärische Einsatzerfordernisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.02.1968 - I WB 37.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1978 - 1 WB 61.78
    Die Entziehung der Bundeswehrfahrerlaubnis durch militärische Dienststellen unterliegt daher in vollem Umfang der Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte (BVerwGE 33, 62).

    Daraus ergibt sich auch für die angefochtene Entziehung der Fahrerlaubnis, daß die Frage, ob die Voraussetzungen vorliegen, in vollem Umfange der gerichtlichen Prüfung unterliegt (BVerwGE 33, 62).

  • BVerwG, 07.07.1966 - III C 219.64
    Auszug aus BVerwG, 20.12.1978 - 1 WB 61.78
    Der Soldat kann sich auf einen Vertrauensschutz nur berufen, wenn er auf Grund besonderer Umstände billigerweise auf den Fortbestand der Regelung vertrauen durfte (BVerwGE 24, 294; Beschluß des BVerwG vom 26. Juli 1977 - 1 WB 119/76).
  • BVerwG, 26.07.1977 - 1 WB 119.76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1978 - 1 WB 61.78
    Der Soldat kann sich auf einen Vertrauensschutz nur berufen, wenn er auf Grund besonderer Umstände billigerweise auf den Fortbestand der Regelung vertrauen durfte (BVerwGE 24, 294; Beschluß des BVerwG vom 26. Juli 1977 - 1 WB 119/76).
  • BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1978 - 1 WB 61.78
    Die Frage der Zulässigkeit des eingeschlagenen Rechtsweges und einer Verweisung an einen anderen Gerichtszweig kann offenbleiben, weil die Frage, ob eine zulässige Antragserweiterung vorliegt, vor der Frage nach der Zulässigkeit des Rechtswegs zu prüfen ist (BVerwGE 43, 193).
  • BVerwG, 20.12.1968 - I WB 21.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1978 - 1 WB 61.78
    Daß der Antragsteller seine Beschwerde vom 25. Oktober 1977 verspätet eingelegt hat, steht der vollen Prüfung des Antrags nicht entgegen; denn die Versäumung der Beschwerdefrist im Vorverfahren kann im gerichtlichen Verfahren dann nicht geltend gemacht werden, wenn die zur Entscheidung über die Beschwerde zunächst berufene Stelle gleichwohl zur Sache entschieden hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG Beschlüsse vom 20. Dezember 1968 - 1 WB 21/68 -, vom 25. März 1969 - 1 WB 6/69 - und vom 10. April 1975 - 1 WB 60/73).
  • BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 46.06

    Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; Entzug der Erlaubnis zum Führen von

    Streitigkeiten über die Erteilung oder die Versagung bzw. den Entzug solcher Erlaubnisse betreffen deshalb - ebenso wie Streitigkeiten über die entsprechende Verwendungsentscheidung - truppendienstliche Maßnahmen und sind nicht vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten, sondern vor den Wehrdienstgerichten zu führen (vgl. ebenso für die Entziehung der Kraftfahrzeugfahrerlaubnis der Bundeswehr Beschlüsse vom 15. Februar 1968 - BVerwG 1 WB 37.67 - BVerwGE 33, 62 , vom 20. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 61.78 - ZBR 1981, 134 und vom 16. Januar 1980 - BVerwG 1 WB 93.79 - für die Erteilung bzw. den Widerruf der Anerkennung als amtlich anerkannter Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr Beschlüsse vom 22. November 1983 - BVerwG 1 WB 20.82 - NZWehrr 1986, 257 und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 87.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 9).

    Dies entspricht im Übrigen der Rechtsprechung des Senats zu anderen militärischen Erlaubnissen, bei denen die Anwendung vergleichbarer, auf die Eignung bezogener unbestimmter Rechtsbegriffe ebenfalls einer vollen gerichtlichen Kontrolle unterstellt ist (vgl. zur Eignung zum Führen von Bundeswehrkraftfahrzeugen Beschlüsse vom 15. Februar 1968 - BVerwG 1 WB 37.67 - BVerwGE 33, 62 und vom 20. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 61.78 - ZBR 1981, 134; zur körperlichen Eignung für die Tätigkeit als amtlich anerkannter Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr Beschluss vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 87.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 9; zur charakterlichen Eignung für den Flugsicherungskontrolldienst Beschlüsse vom 6. Dezember 1972 - BVerwG 1 WB 137.71 - und vom 27. Juni 1973 - BVerwG 1 WB 17.73 -).

  • BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 194.88

    Unzulässige Beschwerde - Voraussetzungen einer Sachentscheidung - Versäumnis der

    Denn die Versäumung der Beschwerdefrist im Vorverfahren kann im gerichtlichen Antragsverfahren dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die zur Entscheidung über die Beschwerde zunächst berufene Stelle gleichwohl zur Sache entschieden hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG Beschlüsse vom 20. Dezember 1978 - 1 WB 61/78 - und vom 13. Mai 1980 - 1 WB 196/78 - m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.1979 - 1 WB 105.78

    Rechtmäßigkeit einer planmäßigen soldatenrechtlichen Beurteilung - Notwendigkeit

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob dem InspH nicht ohne hin die Zurückweisung der weiteren Beschwerde unter Hinweis auf die vermeintliche Fristversäumnis versagt war, nachdem der Befehlshaber TerrKdoN bei der Entscheidung über die Beschwerde sich auf die Versäumung der Frist nicht berufen hatte (vgl. BVerwG Beschluß vom 20. Dezember 1978 - 1 WB 61/78 mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 29.03.1984 - 1 WB 144.82

    Vorgesetzter - Militärisches Organisationsverständnis - Überordnungsverhältnis -

    Unabhängig davon, daß nicht mehr feststellbar ist, wann der angefochtene Bescheid dem Antragsteller ausgehändigt wurde, kann die Versäumung der Beschwerdefrist im gerichtlichen Verfahren nicht geltend gemacht werden, wenn die zur Entscheidung über die Beschwerde zunächst berufene Stelle gleichwohl zur Sache entschieden hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG Beschluß vom 20. Dezember 1978 - 1 WB 61/78 - m.w.H.).
  • BVerwG, 22.07.1982 - 1 WB 146.81

    Volle gerichtliche Überprüfbarkeit des Vorliegens eines dienstlichen Bedürfnisses

    Daß der Antragsteller seine als "Widerspruch." bezeichnete Beschwerde erst mit Schreiben vom 29. Juni 1981 eingelegt hat, steht der vollen Prüfung des Antrags nicht entgegen, denn der BMVg hat sich nicht auf Fristversäumnis berufen, sondern hat die Beschwerde aus sachlichen Gründen zurückgewiesen (vgl. BVerwG Beschluß vom 20. Dezember 1978 - 1 WB 61/78 - m.w.H.).
  • BVerwG, 22.11.1983 - 1 WB 20.82

    Kraftfahrzeugverkehr - Amtlich anerkannter Sachverständiger - Zuerkennung der

    Die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung von Erlaubnissen, deren Vorliegen Bedingung für eine bestimmte Verwendung eines Soldaten ist, stellt nur einen Ausschnitt aus der Gesamtentscheidung des militärischen Vorgesetzten über die Verwendung des Soldaten dar und ist deshalb nicht vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten anzufechten (vgl. "Bundeswehrführerschein": BVerwGE 33, 62 ff.; "Militär-Flugzeugführerschein": BVerwG Beschluß vom 14. Oktober 1960 - 1 WB 17/59 - vgl. auch BVerwG ZBR 1981, 134 und Beschluß vom 16. Januar 1980 - 1 WB 93/79).
  • BVerwG, 29.07.1980 - 1 WB 180.78

    Beurteilung eines Soldaten - Berücksichtigung der Bestimmungen über die Auswahl

    Es kann dahinstehen, ob es bereits deshalb nicht mehr darauf ankommt, ob die ursprüngliche Beschwerde rechtzeitig oder verspätet eingelegt worden ist (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 10. April 1975 - 1 WB 60/73 - und vom 20. Dezember 1978 - 1 WB 61/78); denn jedenfalls war die am 18. April 1978 bei der OSLw eingegangene Beschwerde rechtzeitig erhoben.
  • BVerwG, 16.01.1980 - 1 WB 93.79

    Begründetheit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit

    Daß diese truppendienstlichen Entscheidungen auch über die Grenzen des militärischen Bereichs hinauswirken, ändert an ihren Charakter nichts (BVerwGE 33, 62, 64 [BVerwG 15.02.1968 - I WB 37/67]; BVerwG Beschluß von 20. Dezember 1977 - 1 WB 61/78).
  • BVerwG, 16.01.1980 - 1 WB 174.78

    Ausgestaltung der Rechtsschutzmöglichkeiten eines Soldaten gegen eine planmäßige

    Daß der Antragsteller seinen als Beschwerde gegen die Beurteilung zu wertenden Antrag vom 28. April 1977 auf Aufhebung der ihm am 23. Februar 1977 eröffneten Beurteilung verspätet eingelegt haben dürfte, steht einer Prüfung des Antrages nicht entgegen; denn die Versäumung einer Beschwerdefrist im Vorverfahren ist im gerichtlichen Verfahren unschädlich, wenn die zur Entscheidung über die Beschwerde zunächst berufene Stelle - wie das hier die SDH und der BMVg getan haben - gleichwohl zur Sache entschieden hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwG Beschluß vom 20. Dezember 1978 - 1 WB 61/78 - mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 29.05.1979 - 1 WB 138.78

    Rechtsmittel

    Sind daher die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Fahrerlaubnis zu verweigern bzw. zu entziehen, soweit sie bereits erteilt war (vgl. BVerwG Beschluß vom 20. Dezember 1978 - 1 WB 61/78).
  • BVerwG, 11.11.1980 - 1 WB 49.80

    Aufhebung der dienstlichen Beurteilung eines Soldaten wegen Befangenheit des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht